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»Durchnäßt und Hausverbot« von Thorsten nSchneckenberger am 17.07.2021
Langsam beschleicht mich das Gefühl, dass die Jammerei der Gastronomie über den langen Lockdown eigentlich unbegründet ist. Nun würde ich gerne erfahren, ob das was mir zugestoßen ist die Ausnahme, oder die Regel ist.
Seit Jahren bin ich regelmäßig Gast im Litfaß (Kreuzstraße 10, 76133 Karlsruhe). Als ich am Samstag den 17.7 dort in aller Ruhe mein Wochenendbier trinken und dabei meinen SPIEGEL lesen wollte kippte die Bedienung versehentlich circa 2l Bier über mich, und meiner Zeitschrift aus. Ein, Versehen, dass vorkommen kann. Nach dem ich notdürftig getrocknet war, besorgte ich mir einen neuen SPIEGEL, den ich diesmal ohne Unfall zu Ende lesen konnte.
Als ich damit fertig war bat ich um die Rechnung (Zwei Weizen, €8.40). Auf meine Frage, was mit meinen SPIEGEL sei, der inzwischen als Pappmaschee sein Dasein fristete, wurde mir gesagt, dass sie mit der Geschäftsführung reden müsse. Es wurde mir beschieden, dass es halt passiert sei, und dass man nichts machen könne.
Da ich selber jahrelang selbst in der Gastronomie gearbeitet habe und der Bedienung keine Ungelegenheiten machen wollte, schließlich konnte sie für die Haltung des „Geschäftsführers nichts, zahlte ich die geforderte Summe.
Danach suchte ich das Gespräch mit dem Geschäftsführer, der mir erklärte, dass man nichts machen könne und ich mich vor den Kauf meines SPIEGELs an in wenden hätten sollen. Auf meine Frage ob er in diesen Falle mir die Zeitschrift ersetzt hätte, meinte er nein, aber ich hätte den ausliegenden Spiegel bekommen können. Er wirkte etwas irritiert, als ich darauf hinwies, dass mein Spiegel neu sei, und der ausliegende aus der letzte Woche...
Dann setzte er hinzu, dass er ohne eine Kassenzettel eh keine Versicherungsansprüche gekltend machen könne. Darauf fragte ich ihn, wie ich es denn mit der Reinigung meiner Kleidung machen solle? Ob eine Quittung der Wäscherei reichen würde...
Als Antwort erhielt ich, dass es eh ja nur Bier und höhere Gewalt sei.
Danach bezeichnete ich ihn, als, dass als was er sich zeigte: Arschloch. Ich bekam darauf Hausverbot. Ich erklärte ihm, dass es eigentlich nicht nötig sei, da ich eh so schnell keinen Fuß in sein Etablissement setzen wolle.
In meiner Zeit in der Gastronomie hätte sich der Geschäftsführer wenigstens entschuldigt und hätte notfalls ein Getränk ausgegeben. Oder die €8,40 zurückerstattet. Kurz, er hätte ein Gast wie einen Gast behandelt.
Ausdrücklich möchte ich die Bedienung in Schutz nehmen, die einen Anfängerfehler gemacht hat und im Übrigen nur die Weisungen des sogenannten Geschäftsführers befolgt hat.
Nun zurück zum Anfang. War der Lockdown nicht so schlimm wie man uns Glauben machen will, wenn sich „Geschäftsführer“ so wie der im Litfaß verhalten können?
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